Ohrgesundheit
Wann ist eine Ohrspülung sinnvoll?
Eine Ohrspülung kann in folgenden Fällen hilfreich sein:
Verstopfung des Gehrgangs durch Cerumen
Hörverminderung oder dumpfes Hören
Druckgefühl oder das Gefühl , ,,wie Watte im Ohr'' zu haben
Juckreiz im äusseren Gehörgang
Fremdkörpergefühl im Ohr
Beim Tragen von Hörgeräten, da sich Cerumen hinter dem Gerät leichter ansammelt
Ablauf der Ohrspülung
Otoskopie (Ohrinsepktion)
Vor jeder Spülung schauen wir mit einem Otoskop (spezielles Untersuchungsinstrument) ins Ohr, um zu beurteilen, ob eine Ohrenspülung überhaupt notwendig und unbedenklich ist.
Vorbereitung mit Ohrentropfen
Ist ein fester Cerumenpfropf sichtbar, empfehlen wir vor der Spülung eine Vorbehandlung mit cerumenlösenden Ohrentropfen über 3 bis 5 Tage. Dies erleichtert das Lösen des Pfropfs deutlich.
Durchführung der Spülung
Anschliessend spülen wir den Gehörgang mit körperwarmem Wasser - sanft, sicher und hygienisch.
Wann ist eine Ohrspülung nicht geeignet?
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen keine Ohrenspülung durchgeführt werden darf:
Entzündungen im Ohr oder Gehörgang
Ausfluss von Sekret aus dem Ohr
stark pulsierende Ohrenschmerzen in den letzten 3 Wochen
Verletzung oder Perforation des Trommelfells
Sausen (Tinnitus / Ohrgeräusche)
chronische Ohreninfektionen
frisch durchgeführte Ohroperationen
starker Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen
In diesen Fällen ist eine ärztliche Abklärung beim HNO-Arzt notwendig. Wir beraten Sie gerne, ob eine Spülung für Sie infrage kommt.
Die Ohrenspülung ist eine individuelle Gesundheitsleistung und wird in unserer Apotheke nur nach Terminvereinbarung durchgeführt. Rufen Sie uns gerne an oder sprechen Sie uns vor Ort an - wir beraten Sie persönlich und transparent zu Ablauf und Kosten.